Allgemeine Geschäftsbedinungen

der PR Metalltechnik GmbH Fn 446004p, Mitterdavidschlag 4, 4202 Kirchschlag


I. Geltungsbereich

Die PR Metalltechnik GmbH (im Folgenden kurz „PR“ genannt) schließt Verträge mit Kunden ausschließlich zu diesen AGB ab, welche die vertragliche Beziehung zwischen PR und dem Kunden regeln. Allfällige AGB des Kunden sind unwirksam.

 

II. Beratung, Pläne

Der erste Beratungstermin mit anschließender Angebotslegung ist kostenlos. Für jede weitere Beratungsleistung, planerische Tätigkeit, Angebotslegung usw. verrechnet PR pro angefangene ½-Stunde € 28,00 exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Wegzeiten verrechnet PR einen Satz von € 28,00 exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro angefangene ½- Stunde plus € 1,50 pro gefahren Kilometer für An- und Abreise. Entwürfe, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Detailpläne usw., die im Eigentum von PR verbleiben, sind nach der Lieferung bzw. Errichtung des Gewerkes im Original an PR zurückzustellen. Die Vervielfältigung dieser Unterlagen oder Zugänglichmachung für Dritte ist unzulässig.

 

III. Kostenvoranschläge, Auftragserteilung, Storno

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlicher Kostenvoranschlag“ bezeichnet sind. Angebote von PR sind mit Ausnahme von als „freibleibend“ bezeichneten Angeboten 12 Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine längere Gültigkeitsfrist angeführt ist. Angebote können vom Kunden innerhalb der Angebotsfrist schriftlich angenommen werden. „Freibleibende“ Angebote stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu stellen. Dieses kann von PR binnen 2 Wochen ab Zugang des Angebotes des Kunden angenommen werden. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgebend, sodass die Annahmeerklärung auf Risiko des Annehmenden reist. Kunden können Aufträge gegen Entrichtung einer Stornogebühr in Höhe von 10% des Brutto-Werkentgelts binnen der 2 Wochenfrist ab Zustandekommen schriftlich stornieren, wobei für die Rechtzeitigkeit der Stornierung das Einlangen der Stornoerklärung bei PR maßgebend ist. Ein Auftrag erhält erst nach Eingang der Anzahlung Ihre Gültigkeit.

 

IV. Lieferfristen, Teillieferungen, Teilrechnungen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. PR ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese mit Teilrechnungen abzurechnen. Hauptsitz und Rechnungslegung und Lieferadresse an Mitterdavidschlag 4, 4202 Kirchschlag

 

V. Erfüllungsort

PR erbringt ihre Leistungen am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden, sofern kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist. Zahlungen an PR sind auf deren Konto AT054480010289990000, VBWEAT2WXXX zu leisten.

 

VI. Preise, Zahlung, Änderungen

Die Preise verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung mehr als 14 Tage ab dem Rechnungsdatum in Verzug, verpflichtet er sich, nebst den gesetzlichen Verzugszinsen pro Mahnschreiben brutto € 20,00 zzgl. Porto und bei Mahnung durch einen Rechtsanwalt brutto € 60,00 zzgl. Porto zu bezahlen. Vom Kunden nach Auftragserteilung veranlasste Änderungen bzw. Abweichungen vom Angebot werden nach Aufwand abgerechnet.

 

VII. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Die Zurückbehaltung von Leistungen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Aufrechnung gegen Forderungen von PR, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde gerichtlich festgestellt oder von PR anerkannt.

 

 

VIII. Eigentumsvorbehalt, Entfernungsrecht

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PR. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen in Verzug, ist PR unwiderruflich berechtigt, auf Kosten des Kunden die gelieferten Waren wieder abzuholen und das erstellte Gewerk wieder zu entfernen und dazu das Grundstück, die Wohnung, das Haus bzw. das Firmengelände zu betreten. Für die Lagerung der wieder abgeholten bzw. entfernten Gegenstände gebührt PR ein angemessenes Lagerungsentgelt. Nach Ablauf von 3 Monaten ab der Abholung bzw. Entfernung von Gegenständen ist PR berechtigt, die gelagerten Gegenstände unter Anrechnung auf das offene Entgelt zu verwenden bzw. zu verwerten.

 

IX. Ausführung und Lieferung

Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Maß, Gewicht und Funktion bleiben vorbehalten. Lieferung bei Montage ist kalkuliert bis Bordsteinkante, bei Montagen in nicht befahrbarem Geländer, abseits des Bordsteins bzw. ab 2. Etage behalten wir uns vor den Mehraufwand (zB. Kran) je nach Aufwand nachzuberechnen. Bitte um vorige Bekanntgabe der Anlieferumstände.

 

X. Gewährleistung, Haftung

PR leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von PR, für leichte Fahrlässigkeit der Personen, deren sich PR zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient, für entgangenen Gewinn, für Mahn- und Prozesskosten sowie für immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden an der Person. Die Haftung ist der Höhe nach mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

 

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf den zwischen PR und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag findet österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen Anwendung. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen PR und dem Kunden ist das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung ausschließlich zuständig.

 

XII. Hinweise für Verbraucher

Die AGB gelten auch für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern, jedoch mit der Maßgabe, dass den AGB zwingende gesetzliche Vorschriften vorgehen. Ein allfälliges Rücktrittsrecht richtet sich nach den §§ 3, 4 bzw. 5a bis 5h KSchG. Bei Vertragsrücktritt hat der Verbraucher die Kosten für die Retournierung der Ware zu tragen.

 

XIII. Allgemeines

 

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungsinhalte der AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen AGB nicht. Anstelle des unwirksamen Regelungsinhaltes gilt eine Regelung als vereinbart, die dem mit dem unwirksamen Regelungsinhalt verfolgten Zweck auf rechtlich zulässige Weise inhaltlich am nächsten kommt. Produziert wird nach letzten, besprochenen und freigegebenen Freigabeplan. Die Pläne sind, wenn nicht gesondert beauftragt, nicht separat durch einen Statiker geprüft. Mehrmenge bei Geländer oder Glas kann ggf. nach Fertigstellung der Werkspläne und der damit exakt bekannten Menge korrigiert werden. Nurglasgeländer welche ohne Handlauf ausgeführt werden, können mit Wassereintritt bei Glas verbunden sein. Eine Reklamation ist daher nicht gegeben. Bei Verzinkung und Beschichtung kann es zu Ausgasungen kommen - dies ist kein Reklamationsgrund und keine Gewährleistung! Glatte Oberfläche lediglich bei Edelstahl oder Aluminium. Eine Terrassenüberdachung oder Carport entspricht keinem Wintergarten und eine 100% Dichtheit ist daher nicht gegeben. Nach Montage und 1. Regen ist auf Wunsch eine nochmalige Überprüfung und Ausbesserung mit Silikon inkludiert. Weitere Ausbesserungen sind nicht im Auftragsvolumen enthalten. Silikonfugen sind Wartungsfugen. Wir weisen darauf hin, dass die Abbildungen auf dem Angebot nur Symbolfotos sind und vielleicht nicht dem tatsächlich angebotenen Typen entsprechen! Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Überprüfung und Freigabe durch die Geschäftsleitung, sowie anschließende Auftragsbestätigung zustande. Automatisch wird nach der Montage diese mit Foto dokumentiert. Fa. PR darf diese, sofern uns der Kunde nicht bei Vertragsabschluss darauf hinweist und dies ablehnt, zu Werbe- und kommerziellen Zwecken verwenden. §§ 15, 18a UrhG, § 5 UrhG damit nicht klagbar.




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